
Kostenerstattung
Wenn Sie als gesetzlich Versicherte/r auf meine Praxis aufmerksam geworden sind, dann haben Sie vermutlich bereits einen langen und anstrengenden Weg und viele Therapieplatzabsagen bei Kassentherapeut:innen hinter sich bringen müssen. Gerade wenn es einem Menschen nicht gut geht, sind mehrmonatige Wartezeiten jedoch nicht zumutbar und tragen zu einer Verschlechterung und Chronifizierung der Symptomatik bei. Wie viele meiner Kolleg:innen ohne Kassensitz arbeite ich daher im sog. Kostenerstattungsverfahren, welches gesetzlich Versicherten die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis eröffnet, sofern kein Therapieplatz bei einer/m Kassentherapeutin/en zur Verfügung steht. Da ich über dieselbe Qualifikation verfüge und gesetzlich ebenso zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet bin, unterscheidet sich lediglich die Art der Beantragung der Kostenübernahme bei der gesetzlichen Versicherung.
Die folgenden Abschnitte informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Sollten Sie speziell zum Thema Kostenerstattung bei Kassenpatient:innen Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und berate Sie ausführlich.